2. April 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2023 (März 2023) lesen Sie u.a.:

  • Untersuchung zur derzeitigen Nutzung von KI und verwand­ten Technologien in Bibliotheken
  • Passen wissen­schaft­liche Bibliotheken und TikTok zusammen?
  • Studie zum Einfluss des Internets
    auf den Print-Zeitungsmarkt
  • Schattenbibliotheken sind bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin sehr beliebt
  • Umfrage: Informationsabteilungen in Unternehmen werden wieder optimistischer
  • Untersuchung zur Entwicklung von
    Open-Access-Monografien
  • Cyberangriffe auf Bildungseinrichtungen nehmen kontinuierlich zu
  • Steht die Internetsuche vor einer Revolution?
  • 1. Österreichischer Bibliothekskongress
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 1 / 2023

ZEITGESCHICHTE
Die Schatten der Bonner Republik

LANDESKUNDE
Japan | Türkei | Iran | Indien

RECHT
Arbeitsrecht | Abfall- und Kreislauf­wirtschaftsrecht

BUCHWISSENSCHAFTEN
Neuerscheinungen

SOZIALWISSENSCHAFTEN
Schuldnerberatung

KINDER- UND JUGENDBUCH
Was ist Krieg?

PHILOSOPHIE

NATURWISSENSCHAFT

VERLAGE

uvm

Bitkom zum EuGH-Urteil über die EU-Urheberrechtsreform

Am Dienstag 26.4.2022 hat der Europäische Gerichtshof über die Klage Polens gegen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie geurteilt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Das Urteil des EuGH betrifft Internetnutzerinnen und Internetnutzer ebenso wie die Betreiber sozialer Medien und Urheberinnen und Urheber. Uploadfilter bleiben faktisch bestehen, was dem Grundgedanken des freien Internet diametral gegenübersteht. Weit mehr als 60 Millionen Deutsche sind im Internet unterwegs, rund 70 Prozent von ihnen nutzen soziale Medien. Plattformen sind also für viele Menschen ein ganz zentraler Ort, um sich zu informieren, mit anderen auszutauschen, die eigene Meinung frei zu äußern.

Die Plattformen in Deutschland haben sich den Herausforderungen der EU-Urheberrechtsrichtlinie seit ihrer Umsetzung gestellt: Sie geben Urheberinnen und Urhebern die Möglichkeit, ihre Werke zu sperren. Da die meisten Plattformen bereits Lizenzverträge mit Verwertungsgesellschaften abgeschlossen haben, sind automatische Blockierungen nur selten erforderlich. Gleichwohl bestehen in der Praxis weiterhin Unsicherheiten, etwa dazu, wie „Pastiche“ genau definiert wird und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Veröffentlichung besteht. Hier muss schnell Klarheit geschaffen werden.“