3. Oktober 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 6/2023 (September 2023) lesen Sie u.a.:

  • Mittendrin in der Transformation
  • Gamification besitzt erhebliches Anwen­dungs­potenzial für Bibliotheken
  • Bibliotheksmagazine: bloße Lager oder auch eine wichtige Dienstleistung?
  • Viele Wissenschaftsverlage haben bislang keine oder unpräzise Richtlinien
    für den Umgang mit generativer KI
  • Klassische Videospiele drohen
    zu verschwinden
  • Wie sieht die Zukunft der
    wissenschaftlichen Tagungen aus?
  • Studie: Hohe Impact-Werte
    ziehen hohe APCs nach sich
  • KI ändert derzeit nichts
    an Googles Vormachtstellung
  • Open Source ist nicht unsicherer
    als proprietäre Software
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 5 / 2023

BUCHWISSEN­SCHAFTEN
Illustrierte Bücher. Grassi Museum

LANDESKUNDE
Pakistan | Indien | China

BETRIEBS­WIRTSCHAFT
Führung

BIOGRAFIEN
Starke Frauen

RELIGION | PHILOSOPHIE
Konfuzius, Sokrates, Epiktet, Montaigne, Pascal

RECHT
Insolvenzrecht | Steuerrecht | Immissionsschutzrecht | Erbrecht

uvm

Bitkom zum EuGH-Urteil über die EU-Urheberrechtsreform

Am Dienstag 26.4.2022 hat der Europäische Gerichtshof über die Klage Polens gegen Artikel 17 der EU-Urheberrechtsrichtlinie geurteilt. Dazu erklärt Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder:

„Das Urteil des EuGH betrifft Internetnutzerinnen und Internetnutzer ebenso wie die Betreiber sozialer Medien und Urheberinnen und Urheber. Uploadfilter bleiben faktisch bestehen, was dem Grundgedanken des freien Internet diametral gegenübersteht. Weit mehr als 60 Millionen Deutsche sind im Internet unterwegs, rund 70 Prozent von ihnen nutzen soziale Medien. Plattformen sind also für viele Menschen ein ganz zentraler Ort, um sich zu informieren, mit anderen auszutauschen, die eigene Meinung frei zu äußern.

Die Plattformen in Deutschland haben sich den Herausforderungen der EU-Urheberrechtsrichtlinie seit ihrer Umsetzung gestellt: Sie geben Urheberinnen und Urhebern die Möglichkeit, ihre Werke zu sperren. Da die meisten Plattformen bereits Lizenzverträge mit Verwertungsgesellschaften abgeschlossen haben, sind automatische Blockierungen nur selten erforderlich. Gleichwohl bestehen in der Praxis weiterhin Unsicherheiten, etwa dazu, wie „Pastiche“ genau definiert wird und in welchen Fällen eine Erlaubnis zur Veröffentlichung besteht. Hier muss schnell Klarheit geschaffen werden.“