INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
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Band 67:
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Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
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18. März 2026
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 02/2026 (März 2026) lesen Sie u.a.:

  • Seniorinnen und Senioren entdecken soziale Netzwerke – Chancen und Aufgaben für Bibliotheken
  • Chatbots im Auskunftsdienst wissenschaftlicher Bibliotheken
  • Bibliotheken unter Druck – Was der Hamburger Sparkurs über den Zustand
    des Wissenschaftssystems verrät
  • Die „Big Three“ der Wissenschaftsinformation – Web of Science, Scopus und OpenAlex im systematischen Vergleich
  • Der Strukturwandel im italienischen Buchmarkt – Lehren für Europa,
    die Leseförderung, den Buchhandel
    und Künstliche Intelligenz
  • GenAI in der Hochschulbildung –
    Wer forscht weltweit zu ChatGPT und Co.?
  • Jenseits des Akronyms –
    Wie wissenschaftliche Bibliotheken DEI
    unter politischem Druck neu verankern
  • Kann Bibliotherapie helfen, die Krisen
    der Gegenwart zu bewältigen?
  • Web-Barrierefreiheit pragmatisch umsetzen – Kleine Schritte mit großer Wirkung
  • Wenn die KI die Nachrichten auswählt, verändert sich die öffentliche Wahrnehmung
  • Zwischen Plattformökonomie und kulturellem Gedächtnis – Hat das physische Medium noch eine Zukunft?
u.v.m.
  fachbuchjournal
2009 bis 2023

Ein Schritt zur Befreiung des kulturellen Erbes

Bibliotheksverband begrüßt Gesetzesinitiative der SPD zu vergriffenen und verwaisten Werken

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. begrüßt eine am 1. Dezember veröffentlichte Gesetzesinitiative der SPD-Bundestagsfraktion. Die SPD nimmt sich damit der vergriffenen und verwaisten Bücher an, die nach bisherigem Urheberrecht nicht digitalisiert und ins Internet gestellt werden können. Dies ist aber eine wesentliche Voraussetzung für den erfolgreichen Aufbau der Deutschen Digitalen Bibliothek und der europäischen digitalen Bibliothek europeana.

„Das Problem ist wesentlich größer als mancher Laie vermuten würde“, erläutert Monika Ziller, Vorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes. „Bei mehreren Millionen Büchern der letzten einhundert Jahre fehlt den Bibliotheken nach bisheriger Rechtslage ein Ansprechpartner, der ihnen erlauben könnte, das jeweilige Buch zu digitalisieren. Auch bei Zeitschriften, Fotografien und anderen Medien ist es häufig praktisch unmöglich, die Rechteinhaber zu finden. Zum Beispiel gelten bis zu 90% der urheberrechtlich geschützten Fotografien heute als ‚verwaist‘. Ohne eine pragmatische Regelung blieben diese Schätze für das Internet-Zeitalter verloren. Es ist dringend erforderlich, dass die Politik hier Lösungen schafft.“  

Der aktuelle Gesetzesvorschlag eröffnet neue Möglichkeiten der Nutzung von „vergriffenen“ und „verwaisten“ Werken. Als „vergriffen“ gilt ein Werk dann, wenn es nicht mehr im Buchhandel lieferbar ist. „Verwaist“ ist ein Werk dann, wenn der oder die Urheber gar nicht oder nur noch mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermitteln ist. Für beide Fälle weist der Vorschlag der SPD den Verwertungsgesellschaften eine Schlüsselrolle zu. Sie können unter bestimmten Umständen über die Rechte verfügen, wenn die Urheber das nicht selber tun können oder wollen. Der Gesetzesentwurf ist dabei nicht auf gedruckte Werke beschränkt, sondern umfasst auch Fotos, Filme und Tonwerke. Dies ist besonders erfreulich, denn zum kulturellen Erbe zählen selbstverständlich auch Ton- und Bildwerke. Die gelegentlich geforderte Einschränkung auf Gedrucktes, würde dagegen zu einer sachlich nicht gerechtfertigten Aufsplitterung nach unterschiedlichen Arten von Urheberrechten führen.  

„Ein besonderes Problem ist die im Gesetzesentwurf vorgesehene ‚sorgfältige Suche‘ nach dem Rechteinhaber, die Voraussetzung sein soll, damit ein Werk als ‚verwaist‘ gilt“, erklärt Monika Ziller. „Die Bibliotheken können nicht für jedes Buch und jede Schallplatte ein Detektivbüro engagieren. Der in aller Regel mit Steuergeldern finanzierte Aufwand zur Ermittlung des Rechteinhabers muss in vernünftigem Verhältnis zum Nutzen stehen. Eine massenhafte Digitalisierung unseres kulturellen Erbes – wie wir es für die Deutsche Digitale Bibliothek und europeana ja gerade wollen – bliebe sonst schlichtweg unmöglich. Der von Bibliotheken, Buchhandel und Verwertungsgesellschaften kürzlich ausgehandelte Kompromiss, in dem umrissen wird, wie eine ‚sorgfältige Suche‘ mit noch akzeptablen Aufwand praktisch durchgeführt werden könnte, zeigt dazu einen gangbaren Weg auf.“