INNOVATIV
Band 79: Janet Wagner Band 78: Philip Franklin Orr Band 77: Carina Dony Band 76:
Linda Freyberg
Sabine Wolf (Hrsg.)
Band 75: Denise Rudolph Band 74: Sophia Paplowski Band 73: Carmen Krause Band 72:
Katrin Toetzke
Dirk Wissen
Band 71: Rahel Zoller Band 70: Sabrina Lorenz Band 69: Jennifer Hale Band 68:
Linda Schünhoff
Benjamin Flämig
Band 67:
Wilfried Sühl-Strohmenger
Jan-Pieter Barbian
Band 66: Tina Schurig Band 65: Christine Niehoff Band 64: Eva May Band 63: Eva Bunge Band 62: Nathalie Hild Band 61: Martina Haller Band 60: Leonie Flachsmann Band 59: Susanne Göttker Band 58: Georg Ruppelt Band 57: Karin Holste-Flinspach Band 56: Rafael Ball Band 55: Bettina Schröder Band 54: Florian Hagen Band 53: Anthea Zöller Band 52: Ursula Georgy Band 51: Ursula Jaksch Band 50: Hermann Rösch (Hrsg) Band 49: Lisa Maria Geisler Band 48: Raphaela Schneider Band 47: Eike Kleiner
Bestellen Sie jetzt online!
30. August 2025
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 5/2025 (Juli-Aug. 2025) lesen Sie u.a.:

  • Europäischer Flickenteppich
    bei Open-Access-Büchern
  • Automatisierte Metadaten für Webarchive mit GPT-4o im Praxistest: Kostenersparnis und Risiken
  • Die Deutsche Nationalbibliothek
    auf Zukunftskurs –
    der Strategische Kompass 2035
  • Jenseits von Reskilling, Silodenken
    und Stellenplänen: Was wir aus den
    Human Capital Trends 2025
    von Deloitte lernen können
  • Zwischen Tradition und Innovation:
    Wo steht die Bibliometrie heute?
  • Podcasting in der Wissenschaft:
    Chancen für Bibliotheken
  • Einsatzmöglichkeiten von Sprachmodellen bei der Forschungsbewertung
  • Bibliotherapie und Mental Health
  • Mehr Transparenz in der Wissenschaft: Nature veröffentlicht künftig standardmäßig Peer-Review-Berichte
  • Versteckte KI-Prompts in wissenschaftlicher Forschung: Manipulation im Peer Review
  • Open-Access-Tage 2025, Konstanz
  • European Conference on Information Literacy (ECIL), Bamberg
  • Open Science Conference, Hamburg
u.v.m.
  fachbuchjournal

Urheberrechtsverständnis von Hochschulen gefährdet Zukunft von Lehr- und Fachbüchern

Streit um § 52a Urheberrechtsgesetz / Klage gegen Fernuniversität Hagen / Musterprozess zur
Reichweite von Urheberrechten wissenschaftlicher Autoren und Verlage vor dem Landgericht Stuttgart

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt die Klage des Alfred Kröner Verlags gegen die Fernuniversität Hagen, mit der grundsätzlich geklärt werden soll, welche rechtlichen Vorgaben Hochschulen beachten müssen, wenn sie urheberrechtlich geschützte Werke für Forschung und Lehre zugänglich machen. Der Verlag wehrt sich dagegen, dass mehrere Kapitel des von ihm veröffentlichten Fachbuchs "Meilensteine der Psychologie" Tausenden von Studenten im Intranet der Fernuniversität ohne Genehmigung kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Im Internet hatten sich Studenten zuvor darüber ausgetauscht, dass eine Anschaffung des betroffenen Titels aus diesem Grund nicht nötig sei. "Wenn wissenschaftliche Autoren und Verlage hochwertige Lehr- oder Fachbücher entwickeln und diese von den Hochschulen verwendet werden, sollten sie dafür auch gerecht vergütet werden", sagt Dr. h.c. Karl-Peter Winters, Vorsitzender des Verleger-Ausschusses im Börsenverein. "Alles andere ist eine Enteignung geistigen Eigentums unter dem Deckmantel der Gemeinnützigkeit."  

Im konkreten Fall hatte ein Autorenteam ein neuartiges Fachbuchkonzept zur Geschichte der Psychologie umgesetzt, das der Kröner Verlag mit hohem Aufwand in den Markt eingeführt hatte. Die Fernuniversität Hagen hatte ihren Psychologie-Studenten den Zugang zu 91 Seiten - rund einem Fünftel - dieses Fachbuchs ermöglicht, ohne dafür die Genehmigung des Verlages zu haben. Die entsprechenden Inhalte konnten dabei nicht nur über eine eigene Lernplattform aufgerufen, sondern auch auf eigene Speichermedien kopiert werden. Die Fernuniversität berief sich darauf, dass dieses Vorgehen durch § 52a Urheberrechtsgesetz gedeckt sei. Der Verlag reichte nach erfolgloser Abmahnung jetzt eine Unterlassungsklage gegen die Fernuniversität Hagen ein.

Das Lehr- und Fachbuchgeschäft der Wissenschaftsverlage hat sich seit dem Inkrafttreten von § 52a Urheberrechtsgesetz im Jahr 2003 in dramatischer Weise verschlechtert. Der Grund: Der Paragraf erlaubt Bildungsinstitutionen, kleine Teile von veröffentlichten Werken ohne vorherige Erlaubnis durch den Rechteinhaber zu Unterrichts- und Ausbildungszwecken zu nutzen. Umstritten ist dabei, welche Reichweite die Vorschrift hat und wie sie im Einzelnen zu verstehen ist. Problematisch für Autoren und Verlage ist auch, dass Bund und Länder trotz der im Gesetzestext verankerten Pflicht zur angemessenen Vergütung der Rechteinhaber bislang kein Geld für die Nutzungen von Lehr- und Fachbüchern gezahlt haben. Der schon vor seinem Inkrafttreten heftig umstrittene § 52a Urheberrechtsgesetz ist vorerst bis Ende 2012 gültig. Börsenverein und Wissenschaftsverlage haben in der Zwischenzeit alternative Lizenzmodelle entwickelt und erwarten vom Gesetzgeber, dass die Vorschrift ersatzlos gestrichen wird.  

Link zur Klageschrift: http://www.boersenverein.de/sixcms/media.php/976/MUNDMS-%23113626-v1-Alfred_Kr%F6ner_Verlag_Fernuni_Hagen_Klage_101203.pdf?backend_call=true