24. März 2025
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In der Ausgabe 2/2025 (März 2025) lesen Sie u.a.:

  • Educause AI Landscape Study:
    KI in Bildungs-
    einrichtungen
  • Transparente Daten für vertrauens-
    würdiges maschinelles Lernen
  • Open Research Management:
    Eine neue Jisc-Studie
  • Thema-Klassifikation und Bibliodiversität
  • IFLA Report: Library Leadership –
    Führen im Bibliothekswesen
  • Leitfaden für zukunftsfähige
    bibliografische Datenbanken
  • Data Literacy/Datenkompetenz:
    Wie integrative Gemeinschaften
    den Unterschied machen
  • Neurodiversity in Bibliotheken:
    Wege zu einer inklusiven Arbeitskultur
  • Bibliotheken und Social-Media Forschung
  • Clarivate führt abonnementbasierten Zugang für Bibliotheken ein
  • KI-generierte Bücher
    in Öffentlichen Bibliotheken
u.v.m.
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Bibliotheken brauchen E-Books

Bibliotheksverband sieht bei der elektronischen Ausleihe den Gesetzgeber gefragt

Anlässlich der Vorstellung des aktuellen „Berichts zur Lage der Bibliotheken“ fordert der Deutsche Bibliotheksverband (dbv) eine Gesetzesinitiative zur Gleichstellung von E-Books mit gedruckten Büchern. Das Angebot digitaler Medien in Bibliotheken spielt eine immer größere Rolle: Mittlerweile bieten fast 1.000 Öffentliche Bibliotheken in Deutschland E-Books zum befristeten elektronischen Download an. Dies bedeutet gegenüber dem Vorjahr fast eine Verdoppelung. Ein attraktives Angebot an digitalen Medien ist eine Grundvoraussetzung dafür, dass Bibliotheken ihren Auftrag der Informationsversorgung für alle Bürgerinnen und Bürger weiterhin erfüllen können.

„Angesichts dieser Entwicklung“, so der dbv-Vorsitzende Frank Simon-Ritz „ist es ein großes Problem, dass Bibliotheken ihren Nutzerinnen und Nutzern E-Books nicht ohne weitere Vereinbarungen mit den Rechteinhabern über die elektronische Ausleihe zur Verfügung stellen können. Sie müssen über die Lizenzierung jedes einzelnen E-Books verhandeln. Erschwert wird dies dadurch, dass nach wie vor einzelne Verlage bzw. Verlagsgruppen den Öffentlichen Bibliotheken die Lizenzierung ihrer E-Books ganz verweigern. Hier ist jetzt der Gesetzgeber gefragt, um auch für digitale Angebote Rechtssicherheit zu schaffen.“ Solange die Frage der Entleihbarkeit von elektronischen Medien durch Bibliotheken nicht ebenso gesetzlich geregelt sind wie für gedruckte Bücher, sieht der dbv den Grundauftrag der Öffentlichen Bibliotheken, einen für jedermann zugänglichen Zugang zu Information und Wissen in allen Erscheinungs- und Ausgabeformen zur Verfügung zu stellen, in Frage gestellt. Der dbv fordert, dass der Bundestag jetzt rasch über eine gesetzliche Regelung debattiert, die die Öffentlichen Bibliotheken in die Lage versetzt, jedes in Deutschland erschienene E-Book zu erwerben und zur Nutzung bereitzustellen. „Dafür“, so Simon-Ritz weiter, „ist das Urheberrecht der geeignete Rahmen.“ Damit würde der Bundestag zugleich eine zentrale Forderung der Enquete-Kommission „Internet und digitale Gesellschaft“ aus der letzten Legislaturperiode aufgreifen, die sich darauf bezieht, „die Verleihbarkeit digitaler Medien – entsprechend analoger Werke – sicherzustellen“.

Klaus-Peter Böttger, Direktor der Stadtbibliothek Essen und Präsident des europäischen Bibliotheksverbands EBLIDA sieht dies ähnlich: „Die Frage, wie weit der Zugang zu Wissen und Information in Zukunft nur denjenigen vorbehalten sein soll, die sich jedes Buch teuer lizenzieren können, hat nicht zuletzt auch eine europäische Dimension.“ Aus diesem Grund startet EBLIDA zusammen mit den europäischen Bibliotheksverbänden eine europaweite Kampagne zum „Recht auf elektronisches Lesen“.

Dringenden Regelungsbedarf sieht der dbv darüber hinaus bei der rechtssicheren Klarstellung der Buchpreisbindung bei E-Books sowie bei der steuerlichen Behandlung von E-Books und anderen elektronischen Informationsressourcen. Die deutlich höhere Besteuerung der elektronischen Produkte mit 19 % Mehrwertsteuer – statt des reduzierten Mehrwertsteuersatzes von 7 % für gedruckte Bücher, Zeitungen und Zeitschriften – kommt aus der Sicht des dbv einer Zusatzsteuer auf Wissen gleich. Hier fordert der dbv, dass sich Deutschland einer Initiative Frankreichs anschließt, wo für E-Books seit 2012 der reduzierte Mehrwertsteuersatz gilt.

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