27. März 2023
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Essentials

In der Ausgabe 2/2023 (März 2023) lesen Sie u.a.:

  • Untersuchung zur derzeitigen Nutzung von KI und verwand­ten Technologien in Bibliotheken
  • Passen wissen­schaft­liche Bibliotheken und TikTok zusammen?
  • Studie zum Einfluss des Internets
    auf den Print-Zeitungsmarkt
  • Schattenbibliotheken sind bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin sehr beliebt
  • Umfrage: Informationsabteilungen in Unternehmen werden wieder optimistischer
  • Untersuchung zur Entwicklung von
    Open-Access-Monografien
  • Cyberangriffe auf Bildungseinrichtungen nehmen kontinuierlich zu
  • Steht die Internetsuche vor einer Revolution?
  • 1. Österreichischer Bibliothekskongress
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 1 / 2023

ZEITGESCHICHTE
Die Schatten der Bonner Republik

LANDESKUNDE
Japan | Türkei | Iran | Indien

RECHT
Arbeitsrecht | Abfall- und Kreislauf­wirtschaftsrecht

BUCHWISSENSCHAFTEN
Neuerscheinungen

SOZIALWISSENSCHAFTEN
Schuldnerberatung

KINDER- UND JUGENDBUCH
Was ist Krieg?

PHILOSOPHIE

NATURWISSENSCHAFT

VERLAGE

uvm

Deutscher Bibliotheksverband (dbv) fordert gesetzliche Regelung
für Ausleihe von E-Books in Bibliotheken

Anlässlich der vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) erbetenen Stellungnahmen zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken  fordert der Deutsche Bibliotheksverband e.V. nachdrücklich eine gesetzliche Regelung. Eine entsprechende Gesetzesänderung ist notwendig, um den öffentlichen Informations- und Bildungsauftrag der Bibliotheken auch im digitalen Zeitalter erfüllen zu können.

Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) (Rs. C 174/15 Vereniging Openbare Bibliotheken v Stichting Leenrecht) vom 10. November 2016 ist die elektronische „Leihe“ bereits jetzt nach geltendem EU-Recht zulässig. Damit dürfen EU-Mitgliedstaaten gesetzliche Regelungen zum E-Book Verleih in Bibliotheken einführen.

Zur Umsetzung des EuGH-Urteils in Deutschland reicht es aus, die Vermiet- und Verleihrecht-Richtlinie 2006/115/EG vom 12.12.2006 in das deutsche Urheberrechtsgesetz  § 27 Abs. 2 UrhG  dahingehend zu übertragen, dass der Begriff „Verleihen“ ebenfalls das Verleihen einer digitalen Kopie eines sogenannten „unkörperlichen Werkes“ erfasst. Voraussetzung einer solchen elektronischen „Leihe“ ist, dass das jeweilige E-Book zeitgleich nur von einem Kunden heruntergeladen werden kann, der analoge Leihvorgang also nachgebildet wird. Die E-Book-Datei auf dem Lesegerät des Ausleihenden muss sich nach Ende der Leihdauer automatisch zerstören, und die Rechteinhaber sind angemessen zu entschädigen.

Öffentlich zugängliche Bibliotheken haben als öffentlich finanzierte Kultur- und Bildungseinrichtungen einen breiten Informations- und Bildungsauftrag. Sie werden aus Steuergeldern finanziert, um als Infrastruktureinrichtungen dabei zu helfen, Chancengleichheit und echte Teilhabe für die Bevölkerung herzustellen und somit den Zusammenhalt in der Gesellschaft zu stärken. Auch in der digital geprägten Welt, in der elektronische Medien zunehmende Bedeutung erhalten und immer häufiger gedruckte Bücher ersetzen, müssen Öffentliche Bibliotheken ihren Auftrag erfüllen können. 2016 las ein Viertel (24 Prozent) aller Bundesbürger digitale Bücher. Für die Bibliotheken  geht es daher um ihre Rolle bei einer entscheidenden Zukunftsfrage: Den Zugang aller Bürgerinnen und Bürger zu Kultur und Information auch in der digitalen Welt. Daher benötigen Bibliotheken vom Gesetzgeber eine gesetzliche Grundlage auch für die „Leihe“ von elektronischen Medien.

Für die analoge Ausleihe in Bibliotheken zahlen Bund und Ländern über die Verwertungsgesellschaft VG Wort den Autoren und ggfs. anderen Rechteinhabern eine pauschale Vergütung („Bibliothekstantieme“), deren Gesamthöhe derzeit 17 Mio. Euro jährlich beträgt. Diese Bibliothekstantieme muss in Zukunft auch auf die elektronische „Leihe“ ausgedehnt werden. Unter derzeitigen Lizenzbedingungen wird für die elektronische „Leihe“ keine Vergütung von Bund und Ländern an die Urheber gezahlt.

http://www.bibliotheksverband.de