1. April 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2023 (März 2023) lesen Sie u.a.:

  • Untersuchung zur derzeitigen Nutzung von KI und verwand­ten Technologien in Bibliotheken
  • Passen wissen­schaft­liche Bibliotheken und TikTok zusammen?
  • Studie zum Einfluss des Internets
    auf den Print-Zeitungsmarkt
  • Schattenbibliotheken sind bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin sehr beliebt
  • Umfrage: Informationsabteilungen in Unternehmen werden wieder optimistischer
  • Untersuchung zur Entwicklung von
    Open-Access-Monografien
  • Cyberangriffe auf Bildungseinrichtungen nehmen kontinuierlich zu
  • Steht die Internetsuche vor einer Revolution?
  • 1. Österreichischer Bibliothekskongress
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 1 / 2023

ZEITGESCHICHTE
Die Schatten der Bonner Republik

LANDESKUNDE
Japan | Türkei | Iran | Indien

RECHT
Arbeitsrecht | Abfall- und Kreislauf­wirtschaftsrecht

BUCHWISSENSCHAFTEN
Neuerscheinungen

SOZIALWISSENSCHAFTEN
Schuldnerberatung

KINDER- UND JUGENDBUCH
Was ist Krieg?

PHILOSOPHIE

NATURWISSENSCHAFT

VERLAGE

uvm

Bundesforschungsministerin Wanka zum Kabinettbeschluss
zum Gesetz zur Angleichung des Urheberrechts

Johanna Wanka: "Gute Bildung und Wissenschaft sind wesentliche Bausteine für das Wohlergehen unserer Gesellschaft. Deshalb wollen wir Forschende, Lehrende und Studierende bei ihrer täglichen Arbeit unterstützen. Mit dem heutigen Kabinettbeschluss passen wir die Schranken des Urheberrechts an die veränderten Erfordernisse der Digitalisierung an. Zugleich machen wir die Regelungen verständlicher und praxistauglicher. Damit schaffen wir Rechtssicherheit für Nutzer, Urheber und Verlage. Die Interessen der Urheber und Verlage an der Verwertung ihrer Werke bleiben berücksichtigt."

Hintergrund:
Die Nutzung von urheberrechtlich geschützten Werken ist etwa für Forschende, Lehrende an Schulen und Hochschulen oder Studierende essentiell. Häufig entstehen neue Erkenntnisse erst auf der Grundlage von vorhandenem Wissen. Um die Innovationskraft Deutschlands zu sichern und zu stärken, ist es deshalb unerlässlich, diesen Nutzergruppen gewisse Privilegierungen im Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken gegen die Zahlung einer angemessenen Vergütung zu gewähren - dies wird durch sogenannte Schrankenregelungen sichergestellt.

Das UrhWissG reformiert die Schrankenregelungen im Urhebergesetz zugunsten von Bildung, Wissenschaft und Institutionen, wie etwa Bibliotheken und Archive. Die neuen Vorschriften regeln, in welchen Fällen urheberrechtlich geschützte Werke wie Bücher, Aufsätze oder Filme im öffentlichen Interesse (etwa in der Hochschullehre oder der Forschung) genutzt werden können. Es soll eine Art Basiszugang gewährleistet werden, die Nutzungen sind dabei angemessen zu vergüten.

https://www.bmbf.de/de/presse.html