27. März 2023
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Essentials

In der Ausgabe 2/2023 (März 2023) lesen Sie u.a.:

  • Untersuchung zur derzeitigen Nutzung von KI und verwand­ten Technologien in Bibliotheken
  • Passen wissen­schaft­liche Bibliotheken und TikTok zusammen?
  • Studie zum Einfluss des Internets
    auf den Print-Zeitungsmarkt
  • Schattenbibliotheken sind bei Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern weiterhin sehr beliebt
  • Umfrage: Informationsabteilungen in Unternehmen werden wieder optimistischer
  • Untersuchung zur Entwicklung von
    Open-Access-Monografien
  • Cyberangriffe auf Bildungseinrichtungen nehmen kontinuierlich zu
  • Steht die Internetsuche vor einer Revolution?
  • 1. Österreichischer Bibliothekskongress
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 1 / 2023

ZEITGESCHICHTE
Die Schatten der Bonner Republik

LANDESKUNDE
Japan | Türkei | Iran | Indien

RECHT
Arbeitsrecht | Abfall- und Kreislauf­wirtschaftsrecht

BUCHWISSENSCHAFTEN
Neuerscheinungen

SOZIALWISSENSCHAFTEN
Schuldnerberatung

KINDER- UND JUGENDBUCH
Was ist Krieg?

PHILOSOPHIE

NATURWISSENSCHAFT

VERLAGE

uvm

Bibliotheken begrüßen Urheberrechtsreform

Der Bundestag hat eine grundlegende Reform der urheberrechtlichen Regelungen für Forschung und Lehre verabschiedet. Damit wird die dringend notwendige Rechtssicherheit für Lehrende, Studierende, Universitäten und Bibliotheken geschaffen.

Das Gesetz strukturiert die gesetzlichen Schranken für Bildung, Wissenschaft und Forschung grundlegend neu und wird von den Hochschulen, Wissenschaftsorganisationen und Bibliotheken einhellig begrüßt. Er regelt deutlich klarer als bisher, welche urheberrechtlich geschützten Werke an Universitäten und Bildungseinrichtungen erlaubnisfrei genutzt werden dürfen. Bei den in der Praxis sehr wichtigen digitalen Semesterapparaten wird es keinen Lizenzvorrang geben, so dass Dozenten nicht aufwändig prüfen müssen, ob ein „angemessenes Lizenzangebot“ vorliegt.

Eine Reihe von Detailregelungen erlauben es den Bibliotheken, künftig noch effizienter und nutzerfreundlicher zu arbeiten. „Fernleihen und Kopienversand sind endlich in praktikabler Form lizenzfrei auch per E-Mail möglich und nicht mehr nur ‚per Post oder Fax‘ wie es im alten Gesetz hieß“, erläutert Petra Hätscher, Direktorin des Kommunikations-, Informations-, Medienzentrums der Universität Konstanz und Mitglied im Bundesvorstand des dbv. „Auch die immer wichtiger werdende Langzeitarchivierung von digitalen Medien wurde auf die notwendige gesetzliche Grundlage gestellt. Es ist jetzt erstmalig klar bestimmt, dass zum Bestand einer Bibliothek auch die Medien gehören, die die Bibliothek lizenziert hat.“

Die Bibliotheken begrüßen ausdrücklich, dass die zusätzlichen Rechte nicht einseitig zu Lasten der Autoren und Verlage eingeräumt werden. Jede zusätzliche Nutzung wird den Urhebern angemessen über Verwertungsgesellschaften vergütet, um ein für alle Beteiligten fairen Ausgleich zu ermöglichen.

Bei aller grundsätzlichen Freude bedauern die Bibliotheken aber auch, dass die Möglichkeiten der überregionalen Literaturversorgung teilweise deutlich eingeschränkt werden. Ein Dokumentenversand zu gewerblichen Zwecken ist künftig nur noch erlaubt, wenn es eine passende Lizenz dafür gibt. Lehre aus und Forschung mit Tageszeitungen und Publikumszeitschriften, zu denen es keine Lizenzangebote gibt, werden sogar drastisch eingeschränkt: Ganze Artikel dürfen hier nicht mehr genutzt oder verschickt werden. „Das dürfte insbesondere die Geschichts-, Sozial- und Medienwissenschaften sehr treffen“, erläutert Armin Talke, Vorsitzender der Rechtskommission des Bibliotheksverbands.

„Die Reform ermöglicht, dass in Deutschland Bildung, Forschung, Lehre und Unterricht in Deutschland auch zukünftig ihren gesicherten Platz in der modernen Wissensgesellschaft haben. Wie bei jedem mühsam gefundenen Kompromiss hätten wir aber auch einige Punkte aus unserer Perspektive gerne anders geregelt gesehen. Insgesamt jedoch gibt es deutlich mehr Licht als Schatten“, so Barbara Lison, Bundesvorsitzende des Deutschen Bibliotheksverbandes.

http://www.bibliotheksverband.de