29. März 2024
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Europäische Urheberrechts-Richtlinie nimmt letzte Hürde

Am 15.04.2019 hat der Ministerrat der EU erfreulicherweise dem Entwurf der Richtlinie über das Urheberrecht im digitalen Binnenmarkt in der Fassung zugestimmt, die bereits vom Europäischen Parlament am 26. März 2019 verabschiedet worden war. Damit endet ein Gesetzgebungsverfahren auf europäischer Ebene, das in den letzten Monaten in der Öffentlichkeit sehr engagiert und kontrovers diskutiert wurde. Die Bundesregierung hat dazu eine Protokollerklärung abgegeben, in der unter anderem betont wird, dass in Deutschland auf den Einsatz der umstrittenen Upload-Filter nach Möglichkeit verzichtet werden soll. Die Richtlinie muss binnen zwei Jahren durch die Mitgliedstaaten umgesetzt werden.

Die Richtlinie enthält eine Vielzahl von wichtigen Bestimmungen. Für die VG WORT ist insbesondere von Bedeutung, dass die Regelung zur Verlegerbeteiligung (Art. 16 der Richtlinie) schnellstmöglich in das deutsche Recht übernommen wird. Der europäische Gesetzgeber hat hier klar zum Ausdruck gebracht, dass auch Verlage an den Einnahmen aufgrund der gesetzlichen Vergütungsansprüche beteiligt werden können. Eine Beteiligung von Autoren und Verlagen an den Einnahmen für verlegte Werke war stets in der Satzung und in den Verteilungsplänen der VG WORT vorgesehen, die 1958 als gemeinsame Verwertungsgesellschaft von Autoren und Verlagen gegründet worden war. Der „Zusammenschluss der Wortautoren und ihrer Verlage“, wie es in der Satzung der VG WORT heißt, hat bis heute sehr viele Vorteile. Insbesondere kann so am besten sichergestellt werden, dass beide Berufsgruppen an den Einnahmen für die Nutzung der Werke angemessen partizipieren. Von großer Bedeutung ist auch, dass ihre Rechte in einer Organisation gebündelt und „mit einer Stimme“ nach außen vertreten werden können. Die gemeinsame Rechtewahrnehmung von Autoren und Verlagen war aber in den letzten Jahren durch Entscheidungen des Europäischen Gerichtshofs und des Bundesgerichtshofs in Frage gestellt worden.

Die geschäftsführenden Vorstände der VG WORT, Rainer Just und Dr. Robert Staats: „Es ist sehr zu begrüßen, dass der europäische Gesetzgeber bei der Frage der Verlegerbeteiligung für Rechtssicherheit gesorgt hat. Nunmehr liegt es bei der Bundesregierung, die sich im Koalitionsvertrag bereits für eine zeitnahe Regelung zur Verlegerbeteiligung ausgesprochen hat, die Arbeiten zur Umsetzung von Art. 16 der Richtlinie zügig aufzunehmen.“

www.vgwort.de