26. September 2023
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 6/2023 (September 2023) lesen Sie u.a.:

  • Mittendrin in der Transformation
  • Gamification besitzt erhebliches Anwen­dungs­potenzial für Bibliotheken
  • Bibliotheksmagazine: bloße Lager oder auch eine wichtige Dienstleistung?
  • Viele Wissenschaftsverlage haben bislang keine oder unpräzise Richtlinien
    für den Umgang mit generativer KI
  • Klassische Videospiele drohen
    zu verschwinden
  • Wie sieht die Zukunft der
    wissenschaftlichen Tagungen aus?
  • Studie: Hohe Impact-Werte
    ziehen hohe APCs nach sich
  • KI ändert derzeit nichts
    an Googles Vormachtstellung
  • Open Source ist nicht unsicherer
    als proprietäre Software
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 4 / 2023

NATUR | UMWELT
Plädoyer für den Schutz der Biodiversität
Das Auerhuhn

ASTRONOMIE
Neuerscheinungen

LANDESKUNDE
Japans moderne Monarchie

SPORT
Bayern München

RECHT
Naturschutzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Arbeitsrecht

KUNST
Frauen in der Kunst. Meisterinnen

uvm

Bitkom zum Stand der Digitalisierung von Verwaltungsdienstleistungen

Präsident Berg: „Vollständige Umsetzung bis 2022 ist unrealistisch“

Der Nationale Normenkontrollrat hat heute den neuen „Monitor Digitale Verwaltung“ veröffentlicht und untersucht darin den aktuellen Stand der Umsetzung des Onlinezugangsverbesserungsgesetzes (OZG). Dazu erklärt Bitkom-Präsident Achim Berg:

„Beim E-Government hinkt Deutschland der internationalen Entwicklung weiter hinterher und ist im europäischen Vergleich nur unteres Mittelmaß. Gemäß Onlinezugangsverbesserungsgesetz sollen Bund, Länder und Gemeinden in den kommenden Jahren alle Verwaltungsdienstleistungen online zugänglich machen. Bei der Umsetzung gibt es zwar bereits Fortschritte. Aber das Tempo machen andere Länder wie Dänemark, Österreich oder Finnland. Dass bis 2022 tatsächlich alle 575 Verwaltungsdienstleistungen online angeboten werden, halten wir für unrealistisch. Dafür sind zu viele wesentliche Fragen unbeantwortet, etwa im Hinblick auf das Management der föderalen IT-Architektur und die Standardisierung von Schnittstellen. Auch sind einige Zuständigkeiten noch immer nicht geregelt, etwa zur Definition und Kontrolle fachlicher und technischer Standards.

Der Behördengang via Internet ist kein Selbstzweck, sondern muss nutzerorientiert, wirtschaftlich und nachhaltig umgesetzt werden. Das digitale Rad muss nicht in allen 400 Kreisen und 11.000 Kommunen neu erfunden werden. Was wir brauchen, sind bundesweite Standards und skalierbare Lösungen. Das Fundament digitaler Verwaltungsdienstleistungen ist eine sichere Identifizierung von Personen und Organisationen. Dafür müssen einheitliche nationale Bürger- beziehungsweise Unternehmenskonten eingeführt werden. Digitale Verwaltungsangebote sind ein ganz zentraler Standortfaktor und diesen Standortfaktor müssen wir mit mehr Nachdruck entwickeln.“

Smart Country Convention will Digitalisierung der Verwaltung beschleunigen

Die Digitalisierung der Verwaltung ist das zentrale Thema der Smart Country Convention, die vom 22. bis 24. Oktober 2019 in Berlin stattfindet. Im Fokus steht dabei auch die OZG-Umsetzung. Die dreitägige Smart Country Convention bringt alle relevanten Vertreter von Verwaltungen, Politik, Digitalwirtschaft, Verbänden und Wissenschaft zusammen. Sie ist eine Kombination aus Kongress, Workshops, Weiterbildungsveranstaltungen und Ausstellung. Dabei geht es sowohl um die digitale Verwaltung als auch um die Digitalisierung öffentlicher Dienstleistungen in den Bereichen Energie, Mobilität, Sicherheit, Abfall, Wasser, Bildung, Gesundheit und Wohnen. Die Smart Country Convention richtet sich an Vertreter von Bund, Ländern, Landkreisen, Städten und Gemeinden. Weitere Informationen gibt es unter www.smartcountry.berlin.