20. Januar 2025
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In der Ausgabe 9/2024 (Dezember 2024) lesen Sie u.a.:

  • Wie Suchalgorithmen und KI unsere Wahrnehmung des Klimawandels beeinflussen
  • ChatGPT liefert häufig ungenaue Quellenangaben für Verlagsinhalte
  • Ein Jahrhundert LIS-Forschung:
    Entwicklung und Trends in der Bibliotheks- und Informationswissenschaft –
    eine szientometrische Analyse
  • Metadaten als Schlüssel für Vertrauensbildung in der Wissenschaft
  • Journal Impact Factors: Wie ChatGPT wissenschaftliche Zeitschriften beurteilt
  • KI-gestützte Literaturübersichten:
    Der nächste Schritt in der Forschungsautomatisierung
  • Gemeinsamer Fahrplan für Open Research Information: Ein Blick auf das Treffen
    an der Sorbonne in Paris
  • MINT-Expertise im Bibliothekswesen: Chancen für Open Science
  • Die Vergänglichkeit des Digitalen: Cyberangriffe auf Bibliotheken und Archive bedrohen unser kulturelles Erbe
  • Bibliotheken als Orte des Lernens
    und der Meinungsfreiheit: Eine Balance
    zwischen Ruhe und Diskurs
u.v.m.
  fachbuchjournal

Gleiches Recht für E-Books:
Gesetzlicher Regelungsbedarf zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken

Mit großer Besorgnis beobachtet der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) die seit Jahren anhaltende Stagnation bei der dringend notwendigen gesetzlichen Regelung zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken. Zum heutigen „International Read an eBook Day“ fordert der dbv mit Nachdruck, dass eine Regelung für den Verleih von E-Books durch Bibliotheken in das Urhebergesetz aufgenommen wird – und zwar im Rahmen der bis Juni 2021 zu erfolgenden Umsetzung der EU-Urheberrechtsrichtlinie (DSM-RL).

Dabei beruft sich der dbv auf den Koalitionsvertrag vom 7. Februar 2018, in dem sich die Bundesregierung wie folgt verpflichtet: „Bibliotheken sollten auch im digitalen Zeitalter ihre zentralen Funktionen für Bildung und Kultur erfüllen können. Wir werden uns dafür einsetzen, dass Bibliotheksnutzern unter Wahrung der Vertragsfreiheit ein noch besserer Zugang zum Repertoire von E-Books ermöglicht wird.“

Anders als bei gedruckten Büchern, die sofort von Bibliotheken für den Verleih erworben werden können, werden aktuelle E-Book-Titel von den Verlagen bis zu einem Jahr für Bibliotheken gesperrt (sogenanntes „Windowing“). Die Folge: Bevölkerungsschichten, die auf Öffentliche Bibliotheken angewiesen sind, werden von diesen Werken ausgeschlossen, was eine weitere Verbreiterung der digitalen Spaltung zur Folge hat. Verlage versuchen so, eine öffentliche Dienstleistung auszutrocknen, um selbst größtmöglichen kommerziellen Nutzen zu ziehen.

Gerade in Krisenzeiten, in denen viele Menschen von Kurzarbeit oder Arbeitslosigkeit betroffen sind, Schüler*innen und Studierende Schulen und Hochschulen nur eingeschränkt besuchen können, bieten Bibliotheken die notwendige Versorgung mit Informationen und Medien sowie die Unterstützung für die digitale, soziale und kulturelle Teilhabe aller. Sie tragen zur Verwirklichung von Chancengleichheit und zum lebensbegleitenden Lernen bei und stehen für inklusive Bildung.

Dazu Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes: „In der von Digitalisierung geprägten Welt sind elektronische Medien von großer Bedeutung; sie ersetzen zunehmend gedruckte Bücher und Zeitschriften. Angesichts dessen müssen Öffentliche Bibliotheken die Versorgung mit digitalen Medien erfüllen und ihren Nutzer*innen den Zugang zu digitaler Bildung und Information eröffnen können. Bibliotheken brauchen dringend eine gesetzliche Grundlage für die elektronische Ausleihe von E-Books und E-Medien.“

Zum Hintergrund
Öffentlich zugängliche Bibliotheken haben als öffentlich finanzierte Kultur- und Bildungseinrichtungen einen breiten Informations- und Bildungsauftrag. Sie werden aus Steuergeldern finanziert, um als Infrastruktureinrichtungen dabei zu helfen, Chancengleichheit und echte Teilhabe für die Bevölkerung herzustellen. Öffentliche Bibliotheken sind dem Gemeinwohl verpflichtet. Der komplexe Auftrag, den Bibliotheken tagtäglich umsetzen, liegt in der möglichst umfassenden, neutralen, sich aus dem öffentlichen Auftrag ergebenden und alleine nach fachlichen Kriterien bestimmten Informationsbereitstellung und in gleicher Zugangsmöglichkeit zu außerschulischer Bildung für die gesamte Bevölkerung. Für analoge Werke ist der Verleih durch öffentlich zugängliche Bibliotheken im Urheberrecht gesetzlich in § 27, Abs. 2 geregelt.

https://www.bibliotheksverband.de/dbv/kampagnen-und-aktionstage/e-medien-in-der-bibliothek.html