23. April 2024
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Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

#BuchistBuch: Gesetzliche Regelung des E-Lendings

Deutscher Bibliotheksverband begrüßt Empfehlung des Bundesrats
zum Verleih von E-Books durch Bibliotheken

In seiner am 26.03.2021 veröffentlichten Stellungnahme zur Novellierung des Urheberrechts empfiehlt der Bundesrat, einen neuen Paragrafen „§ 42b Digitale Leihe“ in das Urhebergesetz (UrhG) aufzunehmen. Dieser Paragraf soll die gesetzliche Verpflichtung von Verlagen regeln, Bibliotheken eine Lizenz zu angemessenen Bedingungen für den Verleih einer digitalen Publikation (E-Book) anzubieten, sobald diese auf dem Markt erhältlich ist. Dazu gehört auch das Recht einer Bibliothek, jeweils ein Exemplar digital für begrenzte Zeit jeweils einer Person („one copy, one loan“) zugänglich zu machen.

Dazu Prof. Dr. Andreas Degkwitz, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes: „Wir begrüßen den Vorschlag des Bundesrates, eine gesetzliche Regelung für das Ausleihen von E-Books durch Bibliotheken – das sogenannte E-Lending – zu schaffen. Der Vorschlag ist nicht ganz das, was wir für die Nutzer*innen der Bibliotheken seit Jahren gefordert hatten. Es ist aber ein sehr deutlicher Schritt in die richtige Richtung. Vor allem wäre es Bibliotheken künftig möglich, Lizenzen für E-Book-Titel zu erwerben, die sie dringend zur Erfüllung ihres gesetzlichen Bildungsauftrags benötigen. Mit dieser Klarstellung wäre eine gute Grundlage geschaffen, um mit den Verlagen und Autor*innen ins Gespräch darüber zu kommen, wie eine Ausleihe unter fairer Beteiligung der Rechteinhaber*innen ermöglicht werden kann. Wir fordern daher die Mitglieder des Deutschen Bundestages auf, den Empfehlungen des Bundesrates zu folgen.“

Erst im Januar hatten über 1.000 Bibliotheksdirektor*innen in einem Offenen Brief des Deutschen Bibliotheksverbandes die Gleichstellung von gedruckten und elektronischen Büchern auch beim Verleih gefordert. Denn die strukturelle Unterlegenheit von Bibliotheken unter die Lizenzpolitik der Verlage war in den letzten Jahren immer deutlicher geworden: Viele aktuelle Buchtitel werden seitens der Verlage von der Lizenzierung und damit vom Verleih durch Bibliotheken für einen Zeitraum von bis zu einem Jahr ausgenommen (sog. „Windowing“). Der dbv setzt sich daher seit vielenJahren dafür ein, dass Bibliotheken sofort nach Erscheinung aus allen auf dem Markt erhältlichen elektronischen Werken auswählen, im Rahmen ihres Medienetats erwerben und entsprechend den gleichen Bedingungen wie bei physischen Büchern verleihen können.

Die Stellungnahme des Bundesrates vom 26.03.2021 zum „Entwurf eines Gesetzes zur Anpassung des Urheberrechts an die Erfordernisse des digitalen Binnenmarktes“ kann hier heruntergeladen werden:
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2021/0101-0200/142-21(B).pdf?__blob=publicationFile&v=1

Die Position des dbv zur Stellungnahme des Bundesrates zur Novellierung des Urheberrechts finden Sie hier:

https://www.bibliotheksverband.de/fileadmin/user_upload/DBV/positionen/
2021_03_29_dbv_Stellungnahme_Bundesrat_E-Lending_endg.pdf