25. September 2023
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 6/2023 (September 2023) lesen Sie u.a.:

  • Mittendrin in der Transformation
  • Gamification besitzt erhebliches Anwen­dungs­potenzial für Bibliotheken
  • Bibliotheksmagazine: bloße Lager oder auch eine wichtige Dienstleistung?
  • Viele Wissenschaftsverlage haben bislang keine oder unpräzise Richtlinien
    für den Umgang mit generativer KI
  • Klassische Videospiele drohen
    zu verschwinden
  • Wie sieht die Zukunft der
    wissenschaftlichen Tagungen aus?
  • Studie: Hohe Impact-Werte
    ziehen hohe APCs nach sich
  • KI ändert derzeit nichts
    an Googles Vormachtstellung
  • Open Source ist nicht unsicherer
    als proprietäre Software
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 4 / 2023

NATUR | UMWELT
Plädoyer für den Schutz der Biodiversität
Das Auerhuhn

ASTRONOMIE
Neuerscheinungen

LANDESKUNDE
Japans moderne Monarchie

SPORT
Bayern München

RECHT
Naturschutzrecht | Bank- und Kapitalmarktrecht | Arbeitsrecht

KUNST
Frauen in der Kunst. Meisterinnen

uvm

Belieferung von Bibliotheken mit Lesemappen ist erlaubt

Brück: „Ein Urteil für die Informationsversorgung“

OLG Nürnberg schafft Rechtssicherheit für Bibliotheken.

Der Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften zur Auslage in öffentlichen Bibliotheken ist ausnahmslos erlaubt. Das hat das OLG Nürnberg in seinem aktuellen Urteil (Az.: 3 U 3129/19) entschieden. Auch der Verbleib einzelner Miet-Zeitschriften im Bibliotheksbestand sei im konkreten Einzelfall zulässig. Zwar müssten die Zeitschriften auch wieder abgeholt werden, aber nur in dem Fall, in dem ein Verlag dem längerfristigen Verbleib der Zeitschriften in Bibliotheken nicht zugestimmt hat und wenn die betreffende Zeitschrift zum Zeitpunkt der Abholung in der Bibliothek sei. Damit gibt es für Bibliotheken weiterhin keine juristischen Probleme beim Bezug von Lesezirkel-Zeitschriften.

Mit diesem Urteil bestätigte der 3. Zivilsenat und Kartellsenat die Praxis des Bezugs von Lesezirkel-Zeitschriften durch öffentliche Bibliotheken. Geklagt hatte ein Hamburger Zeitschriften-Vertrieb, dem der Bezug von preisgünstigen Lesemappen durch öffentliche Bibliotheken ein Dorn im Auge war. Das OLG folgte der klägerischen Auffassung nicht: Die Vermietung von Lesemappen stellt im Grundsatz keine Wettbewerbsverzerrung dar, so die Nürnberger Richter.

Brück: Ein Urteil für die freie Informationsversorgung
Für Philipp Brück, Geschäftsführer im Verband Deutscher Lesezirkel, ist das Nürnberger Urteil richtungsweisend und schafft die notwendige Rechtssicherheit: „Bibliotheken können auf der Grundlage dieser Entscheidung wie gewohnt mit Lesezirkeln zusammenarbeiten. Das Urteil ist eine Entscheidung für die aktuelle Informationsversorgung und ermöglicht es den Bibliotheken, ihre Rolle als Orte des freien Zugangs zu Wissen und Information in der Zusammenarbeit mit Lesezirkeln preiswert und flexibel gerecht zu werden.“

Zusammenarbeit in bewährter Praxis möglich
Gleichzeitig machten die Nürnberger Richter deutlich, dass eine dauerhafte oder kostenlose Überlassung der Mietzeitschriften nicht zulässig sei. Allerdings müssen Folgehefte nur dann wieder abgeholt werden, wenn diese in der Bibliothek noch vorhanden sind oder wenn der Verlag dem entsprechenden Lesezirkel-Unternehmen nicht gestattet hat, Zeitschriften länger in der Bibliothek zu belassen. In der Praxis ist das bereits der Fall und wird von den jeweiligen Lesezirkel-Unternehmen auch beachtet.

Auch in der Frage, ob Lesezirkel-Umschläge entfernt werden dürfen, schlossen sich die Nürnberger Richter dem seit 2018 vorliegenden Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe an (Az.: 6 U 77/18). Demnach gibt es keine Verpflichtung, die Beibehaltung der Schutzumschläge zu überwachen.

Rund 300 lieferbare Zeitschriften-Titel, darunter auch zahlreiche Kinder- und Jugend-Zeitschriften sowie Nachrichten- und Wissenschaftsmagazine, werden aktuell von den Lesezirkeln vertrieben. Sie leisten damit eine zentrale Funktion in der Informations- und Wissensvermittlung. Mit einer IVW-geprüften Gesamtauflage von 11,09 Mio. Zeitschriften konnten die Lesezirkel ihre verbreitete Auflage im Berichtsjahr 2020 erneut steigern. Ihre Reichweite erhöhte sich auf wöchentlich 13,52 Mio. Leser (Vorjahr: 11,86, Zahlen: MA 2020 II / I). Damit hebt sich die Reichweite der Lesezirkel positiv vom ansonsten rückläufigen Leseverhalten im Zeitschriftenmarkt ab.

http://www.lesezirkel-verband.de