21. Januar 2025
  WEITERE NEWS
Aktuelles aus
L
ibrary
Essentials

In der Ausgabe 9/2024 (Dezember 2024) lesen Sie u.a.:

  • Wie Suchalgorithmen und KI unsere Wahrnehmung des Klimawandels beeinflussen
  • ChatGPT liefert häufig ungenaue Quellenangaben für Verlagsinhalte
  • Ein Jahrhundert LIS-Forschung:
    Entwicklung und Trends in der Bibliotheks- und Informationswissenschaft –
    eine szientometrische Analyse
  • Metadaten als Schlüssel für Vertrauensbildung in der Wissenschaft
  • Journal Impact Factors: Wie ChatGPT wissenschaftliche Zeitschriften beurteilt
  • KI-gestützte Literaturübersichten:
    Der nächste Schritt in der Forschungsautomatisierung
  • Gemeinsamer Fahrplan für Open Research Information: Ein Blick auf das Treffen
    an der Sorbonne in Paris
  • MINT-Expertise im Bibliothekswesen: Chancen für Open Science
  • Die Vergänglichkeit des Digitalen: Cyberangriffe auf Bibliotheken und Archive bedrohen unser kulturelles Erbe
  • Bibliotheken als Orte des Lernens
    und der Meinungsfreiheit: Eine Balance
    zwischen Ruhe und Diskurs
u.v.m.
  fachbuchjournal

Sonntagsöffnung von Bibliotheken: Der Bund muss tätig werden!

Der Deutsche Bibliotheksverband e.V. (dbv) begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen zur Sonntagsöffnung Öffentlicher Bibliotheken in NRW und bekräftigt zugleich die
Notwendigkeit einer Änderung des Bundesarbeitszeitgesetzes.

Am 1. Juni hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster eine Normenkontrollklage von Ver.di abgewiesen. Ver.di hatte gegen das Land NRW geklagt, das mit seinem Bibliotheksstärkungsgesetz Öffentlichen Bibliotheken erlaubt, auch an Sonn- und Feiertagen mit Personal zu öffnen. Laut dem seit Oktober 2019 geltenden Bibliotheksstärkungsgesetz dürfen die Kommunen die Angestellten bis zu sechs Stunden einsetzen. Ver.di zufolge würde dieses Gesetz jedoch gegen das Bundesarbeitszeitgesetz verstoßen. Das sieht das Oberverwaltungsgericht anders.

Zu dem gestrigen Urteil sagt Volker Heller, Bundesvorsitzender des Deutschen Bibliotheksverbandes: „Der Deutsche Bibliotheksverband begrüßt das Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Nordrhein-Westfalen. Das ist ein guter Tag für die nordrhein-westfälischen Bibliotheksbesucher*innen. Denn die abgewiesene Klage stärkt Öffentliche Bibliotheken in ihrer Funktion als Kultur- und Begegnungsorte. NRW zeigt, wie gewinnbringend die Sonntagsöffnung sowohl für die Arbeitnehmer*innen als auch für die Bibliotheksbesucher*innen umgesetzt werden kann. Gerade für Familien, alleinerziehende oder beruflich stark eingebundene Menschen ist ein Bibliotheksbesuch oftmals nur am Sonntag möglich.“

Gleichzeitig legt die Urteilsbegründung den Finger in die Wunde des rechtlichen Klärungsbedarfes auf Bundesebene. Denn Ausnahmen aus dem Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen regelt das Arbeitszeitgesetz, das Bundessache ist. Dazu Volker Heller weiter: „Jetzt droht eine kipplige Lage zu entstehen, sollten sich 15 weitere Bundesländer mit landesspezifischen Ausnahmen vom Verbot der Sonntagsöffnung auf den Weg machen und sich Klagewellen anschließen. Daher muss die Bundesregierung jetzt das Versprechen aus dem Koalitionsvertrag entschlossen umsetzen und das Beschäftigungsverbot an Sonn- und Feiertagen von Arbeitnehmer*innen in Öffentlichen Bibliotheken bundeseinheitlich regeln.“

Auch die Gewerkschaftsseite sollte die Urteilsbegründung zum Anlass nehmen, die eigene Position zu überdenken, so der Deutsche Bibliotheksverband. Dogmatismus und ein Festhalten an überkommenen Verboten führen hier zur Schwächung des kulturellen Lebens und des sozialen Zusammenhalts vor Ort. Zumal die Bibliotheken selbst die Sonntagsöffnung ihrer Einrichtungen fordern: Auf der Mitgliederversammlung des Deutschen Bibliotheksverbandes vom 25. Mai 2023 wurde die Forderung an den Bund zur rechtlichen Ermöglichung von Sonntagsöffnungen einstimmig von den im dbv organisierten Bibliotheken beschlossen.

Das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen kann hier nachgelesen werden. https://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/38_230601/index.php

www.bibliotheksverband.de