9. Mai 2024
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ibrary
Essentials

In der Ausgabe 2/2024 (März 2024) lesen Sie u.a.:

  • „Need to have”
    statt „nice to have”.
    Die Evolution
    der Daten in der Forschungsliteratur
  • Open-Access-Publikationen: Schlüssel zu höheren Zitationsraten
  • Gen Z und Millennials lieben
    digitale Medien UND Bibliotheken
  • Verliert Google seinen Kompass?
    Durch SEO-Spam werden
    Suchmaschinen zum Bingospiel
  • Die Renaissance des gedruckten Buches: Warum physische Bücher in der digitalen Welt relevant bleiben
  • KI-Halluzinationen: Ein Verwirrspiel
  • Die Technologie-Trends des Jahres 2024
  • KI-Policies und Bibliotheken: Ein globaler Überblick und Handlungsempfehlungen
  • Warum Bücherklauen aus der Mode gekommen ist
u.v.m.
  fachbuchjournal
Ausgabe 6 / 2023

BIOGRAFIEN
Vergessene Frauen werden sichtbar

FOTOGRAFIE
„In Lothars Bücherwelt walten magische Kräfte.“
Glamour Collection, Lothar Schirmer, Katalog einer Sammlung

WISSENSCHAFTSGESCHICHTE
Hingabe an die Sache des Wissens

MUSIK
Klaus Pringsheim aus Tokyo
Ein Wanderer zwischen den Welten

MAKE METAL SMALL AGAIN
20 Jahre Malmzeit

ASTRONOMIE
Sonne, Mond, Sterne

LANDESKUNDE
Vietnam – der aufsteigende Drache

MEDIZIN | FOTOGRAFIE
„Und ja, mein einziger Bezugspunkt
bin ich jetzt selbst“

RECHT
Stiftungsrecht und Steuerrecht I Verfassungsrecht I Medizinrecht I Strafprozessrecht

uvm

Europäisches KI-Gesetz: Wichtiger erster Schritt,
aber es bleibt Regulierungsbedarf

Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels begrüßt, dass die EU die weltweit ersten Regeln für Künstliche Intelligenz (KI) aufstellen wird. Europaparlament, Rat und Europäische Kommission haben sich nach langen Verhandlungen auf die wesentlichen Inhalte des so genannten AI Act geeinigt.

„Der AI Act ist ein guter erster Aufschlag zur Regulierung von KI. Allerdings setzt er nur Minimalstandards. Es bleiben auch mit diesem Gesetz viele Einzelheiten offen, die noch diskutiert und geregelt werden müssen. Wir stehen erst am Anfang einer voraussichtlich langen Debatte zu der Frage, wie wir als Gesellschaft und Branche KI sinnvoll einsetzen können und welche Leitplanken es dafür braucht“, erklärt Peter Kraus von Cleff, Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins.

Insbesondere begrüßt es der Börsenverein, dass die von Deutschland, Frankreich und Italien zeitweise geforderte Schwächung der Transparenzpflichten für KI-Anbieter nicht im Gesetz aufgenommen wurde. Vielmehr werden nun Anbieter von generativer KI, die auf künstlerische, kreative und publizistische Inhalte als Ausgangsmaterial zurückgreift, gesetzlich zur Transparenz verpflichtet. Dies soll ausdrücklich Rechteinhaber*innen in die Lage versetzen, ihre Urheberrechte auszuüben und durchzusetzen. Rein KI-generierte Inhalte müssen als solche gekennzeichnet werden.

Einige zentrale Punkte zur Nutzung geschützter Werke durch KI sind allerdings nach wie vor ungeregelt, wie die Frage nach der Vergütung von Inhalten, die in generative KI fließen. Peter Kraus vom Cleff: „Urheber*innen und Verlage müssen von der Nutzung ihrer Werke wirtschaftlich profitieren können, denn ohne den Zufluss neuer, von kreativen Menschen erdachter und gemachter Inhalte degenerieren generative KI und werden damit wertlos.“

Nach der einstimmigen Befürwortung des Textes im Rat der ständigen Vertreter der Mitgliedstaaten wird das Plenum des Europaparlaments voraussichtlich im April über den AI Act entscheiden.